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Danhausergasse 6/4 1040 Wien Telefon 01/5041546 od. 0800-1234-5555 Fax 01/5041548 |
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Dies betrifft Sie wenn: a) bei Ihnen als Fahrzeuglenker ein Blutalkoholpegel von mehr als 1,2 Promille festgestellt wurde b) Sie die Alkoholkontrolle verweigert haben c) Sie Probeführerscheinbesitzer sind und bei Ihnen ein Blutalkohol von mehr als 0,1 Promille festgestellt wurde |
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Dies betrifft Sie wenn a) bei Ihnen verkehrsauffälliges Verhalten festgestellt wurde (gravierende Geschwindigkeitsüberschreitungen.....ect.) b) Sie Probeführerscheinbesitzer sind und bei Ihnen verkehrsauffälliges Verhalten festgestellt wurde |
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Dies betrifft Sie wenn: a) Sie zumindest ein Alkoholdelikt zwischen 0,5 und 0,8 Promille Blutalkohol hatten b) Sie C- und/oder D-Lenker sind und 0,1 bis weniger als 0,5 Promille hatten c) Sie den Sicherheitsabstand von 0,2 bis 0,4 sec (=”Drängeln”) nicht einhielten d) Sie Einsatzfahrzeuge am Pannenstreifen behinderten |
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Verkehrspsychologische Langzeit-Rehabilitation wird zumeist im Rahmen verkehrspsychologischer Gutachten empfohlen um die Voraussetzungen für die Lenkeignung zu verbessern. |
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Verkehrspsychologische Einzeltherapien werden zumeist im Rahmen verkehrspsychologischer Gutachten empfohlen, wenn aufgrund der Befundlage anzunehmen ist, dass beim Untersuchten Standardmaßnahmen wie Nachschulungskurse nicht ausreichen, um die Eignungsvoraussetzungen für eine Wiedererteilung der Lenkberechtigung wiederherzustellen. Im Rahmen der Einzeltherapie wird ausgehend von den begangenen Verkehrsdelikten vom(n der) behandelnden Psychologen(in) versucht, gemeinsam mit dem(r) Betroffenen Ursachen für problematische Verhaltensweisen zu finden und eine gezielte Veränderung dieser Problembereiche einzuleiten. Häufig wird durch diese Maßnahmen - sozusagen als Begleiterscheinung - ein Fortschritt im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung erzielt. |
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Die verkehrspsychologische Untersuchung wird von der Behörde automatisch angeordnet, sobald beim Verkehrsteilnehmer eine Alkoholisierung ab 1,6%o BAK oder 0,8mg/l Atemluft beim Alkomaten festgestellt wurde oder eine Atemalkoholkontrolle nicht durchgeführt werden konnte (=Verweigerung). Sie kann auch vom Amtsarzt in speziellen Fällen angeordnet werden, z.B. wenn im oder außerhalb des Strassenverkehrs eine aggressive Handlung stattgefunden hat (=Leumundsfragestellung), sie mehrmals bei der Lenkerprüfung versagt haben oder aus Altersgründen die Fahrtauglichkeit in Frage gestellt wird. Bewerber von Lenkberechtigungen der Gruppe D (=Buslenker) müssen ein sogenanntens “Screening” absolvieren. Dies stellt eine Kurzuntersuchung einiger psychophysischer Funktionen sowie ein Gespräch mit dem Verkehrspsychologen dar. Sollte im Rahmen dieses Screenings Zweifel in bezug auf bestimmte Leistungs- und/oder Persönlichkeitsbereiche auftreten, so besteht die Möglichkeit, noch im Rahmen einer zweiten Phase Ausgleichsmöglichkeiten aufzuspüren, sodaß letztendlich ein positive Gutachten erstellt werden könnte. Alle Untersuchungen beinhalten einen Leistungsteil, einen Einstellungs- und Persönlichkeitsteil sowie das Gespräch mit dem /der VerkehrspsychologIn. |
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Dr. Christine Chaloupka-Risser Danhausergasse 6/4 1040 Wien Telefon 01/5041546 od. 0800-1234-5555 Fax 01/5041548 Mail: info@infar-wien.at |